Verfassung
Das kroatische Parlament (Sabor) verabschiedete am 22. Dezember 1990 die Verfassung der Republik Kroatien, allgemein bekannt als "Weihnachtsverfassung". Die Änderungs- und Zusatzvorschläge zu dieser Verfassung wurden vom Parlament in den Jahren 1997, 2000, 2001, 2010 und 2013 verabschiedet.
Die Verfassung der Republik Kroatien umfasst die Rechtsnormen unterschiedlicher Art, die die historische Fundierung des kroatischen Staates bestimmen und die Grundrechte und Grundpflichten seiner Bürger und staatlicher Institutionen im Einklang mit den liberalen, demokratischen und sozialen Werten verordnen und schützen. Dem Umfang und der Anzahl ihrer Artikel nach zählt die Verfassung Kroatiens zu den kürzeren europäischen Verfassungen.
Im Verfassungsteil unter dem Titel "Historische Grundlagen" werden Dokumente zur historischen Verwurzelung und Kontinuität der Staatlichkeit und Souveränität des modernen kroatischen Staates seit den kroatischen Fürstentümern im VII. Jahrhundert bis hin zu den Beschlüssen des Antifaschistischen Landesrats der Volksbefreiung Kroatiens (ZAVNOH) im Jahr 1943, ferner der Verfassung der Volksrepublik Kroatien aus dem Jahr 1947 sowie den Verfassungen der Sozialistischen Republik Kroatien im Zeitraum von 1963 bis 1990 angeführt.
Die grundlegenden Bestimmungen der Verfassung definieren Kroatien als einen einheitlichen, demokratischen und sozialen Staat. Die Souveränität der Republik Kroatien ist unveräußerlich, unteilbar und unübertragbar. Freiheit, Gleichheit, nationale Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter, Friedfertigkeit, soziale Gerechtigkeit, Achtung der Menschenrechte, Unverletzbarkeit des Eigentums, Erhaltung der Natur und der Umwelt der Menschen, Rechtsstaatlichkeit und ein demokratisches Mehrparteiensystem sind die höchsten Werte der Verfassungsordnung der Republik Kroatien.
Laut Normen, mithilfe derer die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten geregelt werden, genießt jedermann in der Republik Kroatien Rechte und Freiheiten, und zwar unabhängig von seiner Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Glauben, von politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, von Vermögen, Abstammung, Bildung, gesellschaftlicher Stellung oder anderen persönlichen Eigenschaften. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Den Angehörigen aller nationalen Minderheiten werden die Freiheit der Äußerung ihrer nationalen Zugehörigkeit, der freie Gebrauch ihrer Sprache und Schrift sowie kulturelle Autonomie garantiert. Weiterhin werden Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung gewährleistet, wie auch die Gewissens- und Glaubensfreiheit und das freie öffentliche Bekenntnis des Glaubens oder einer anderen Weltanschauung garantiert. Alle Religionsgemeinschaften sind vor dem Gesetz gleich und vom Staat getrennt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlangen die kroatischen Staatsbürger das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Das Recht auf Eigentum wird garantiert, und die Unternehmer- und Marktfreiheit bilden die Grundlage der Wirtschaftsordnung der Republik Kroatien. Jeder hat das Recht auf Arbeit und Arbeitsfreiheit sowie das Recht auf Gesundheitsschutz.
Laut Normen, die den Aufbau der Staatsgewalt regeln, fällt der Zuständigkeitsbereich des Kroatischen Sabor unter die gesetzgebende Gewalt und der Zuständigkeitsbereich der Regierung und des Präsidenten der Republik unter die vollziehende Gewalt. Ferner werden die Wirkungsbereiche der rechtsprechenden Gewalt und der Staatsanwaltschaft festgeschrieben. Die Verfassung legt ebenso die Position des Verfassungsgerichts und die administrative Einteilung des Staates in regionale (Gespanschaften) und lokale (Städte und Gemeinden) Selbstverwaltungseinheiten fest und regelt die Beziehungen zu anderen Staaten.