Rechtsprechende Gewalt

Die rechtsprechende Gewalt wird von den Gerichten ausgeübt, die unabhängig und selbstständig sind. Laut Gesetz gehören Gerichte zu den Organen der Staatsgewalt und haben dementsprechend die durch Verfassung und Gesetze festgelegte Rechtsordnung der Republik Kroatien zu schützen. Sie sind zudem verpflichtet, die einheitliche Anwendung der Gesetze sowie die Gleichberechtigung und Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz sicherzustellen. Sie entscheiden bei Streitfällen über grundlegende Menschen- und Bürgerrechte und Verpflichtungen, über Rechte und Verpflichtungen des Staates und der Einheiten der lokalen Selbstverwaltung. Die Gerichte verhängen Strafen und andere Maßnahmen gegen Personen, die laut Gesetz straffällig geworden sind.

Über Ernennung und Entlassung der Richter sowie über ihre disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit entscheidet der Staatliche Gerichtsrat, dessen Mitglieder vom Kroatischen Sabor aus den Reihen namhafter Richter, Rechtsanwälte und Universitätsprofessoren der Rechtswissenschaften gewählt werden.

Sitz des Obersten Gerichtshofs, des höchsten Organs der rechtsprechenden Gewalt Kroatiens
Sitz des Verfassungsgerichts, eines besonderen Organs der Judikative, das die Vereinbarkeit der Gesetze mit der Verfassung überprüft.

Das System des kroatischen Gerichtswesens besteht aus dem Obersten Gerichtshof, den Gespanschafts-, Gemeinde-, Straf- und Handelsgerichten sowie dem Hohen Strafgericht, dem Hohen Handelsgericht und dem Hohen Verwaltungsgericht.

Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht der Republik Kroatien. Er sichert die einheitliche Anwendung der Gesetze und die Gleichberechtigung aller Bürger zu. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes wird nach Anhörung der Plenarversammlung des Obersten Gerichtshofs und des zuständigen Ausschusses des Kroatischen Sabor auf Vorschlag des Präsidenten der Republik vom Kroatischen Sabor ernannt sowie auch von seinen Amtspflichten entbunden. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs wird für die Dauer von vier Jahren ernannt.

Eine besondere Rolle im kroatischen Rechtssystem spielt die Staatsanwaltschaft, ein selbstständiges und unabhängiges Organ der rechtsprechenden Gewalt. Die Staatsanwaltschaft ist befugt und verpflichtet, gegen Personen, die Straftaten oder andere Vergehen begangen haben, rechtlich vorzugehen, Rechtshandlungen zum Schutz des Eigentums der Republik Kroatien vorzunehmen sowie Rechtsmittel zum Schutz der Verfassung und der Gesetze einzulegen. Der Generalstaatsanwalt wird vom Kroatischen Sabor auf Vorschlag der Regierung der Republik Kroatien für die Dauer von vier Jahren ernannt.

Im Einklang mit der kontinentaleuropäischen Rechtstradition kennt das kroatische rechtsprechende System auch die Institution des Verfassungsgerichts, das außerhalb der Gerichts-Pyramide steht. Das Verfassungsgericht entscheidet über die Vereinbarkeit der Gesetze mit der Verfassung und über die Übereinstimmung anderer Vorschriften mit der Verfassung und den Gesetzen. Es entscheidet auch über Verfassungsklagen gegen Einzelentscheidungen der Staatsorgane, der Organe der lokalen und regionalen Selbstverwaltung sowie der juristischen Personen mit öffentlichen Befugnissen. Das Verfassungsgericht beaufsichtigt die Umsetzung der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit und entscheidet bei Zuständigkeitskonflikten zwischen den Organen der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt. Es entscheidet über die Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik und überprüft die Verfassungsmäßigkeit der Programme und der Arbeit politischer Parteien. Das Verfassungsgericht überprüft die Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Wahlen und Staatsreferenden, etc.

Das Verfassungsgericht der Republik Kroatien besteht aus dreizehn Richtern, die vom Kroatischen Sabor mit Zweidrittelmehrheit für die Dauer von acht Jahren gewählt werden.

Die Ombudsleute

Der Ombudsmann ist ein Bevollmächtigter des Kroatischen Sabor, der die in der Verfassung und durch Gesetze festgelegten Rechte der Bürger fördert und schützt. Jede Person, die der Meinung ist, dass durch unrechtmäßiges oder unkorrektes Handeln der Staatsorgane, der Organe der lokalen oder regionalen Selbstverwaltung sowie der juristischen Personen mit öffentlichen Befugnissen ihre durch die Verfassung oder das Gesetz garantierten Rechte und Freiheiten gefährdet oder verletzt worden sind, kann bei dem Ombudsmann eine Beschwerde zur Einleitung eines weiteren Verfahrens einreichen. Der Ombudsmann wird vom Kroatischen Sabor für einen Zeitraum von acht Jahren gewählt.

In Kroatien gibt es auch spezialisierte, für folgende Tätigkeitsbereiche zuständige Ombudspersonen: Ombudsmann/-frau für Kinder, Ombudsmann/-frau für die Gleichstellung der Geschlechter und Ombudsmann/-frau für behinderte Menschen.